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Welche Policen brauchen junge Familien?

Welche Policen brauchen junge Familien?

Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Einige Versicherungen sind für junge Familien besonders wichtig. Dazu gehören Privathaftpflicht und Risiko­lebens­ver­si­che­rung, aber auch ein guter finanzieller Schutz bei Berufs­unfähig­keit. Die private Haft­pflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Und die können ins Geld gehen – wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine brennende Kerze vergisst und das ganze Haus abbrennt. Der Lebenspartner und die Kinder können ohne Mehrbeitrag mitversichert werden, wenn ein Partner eine Privathaftpflicht besitzt. Im Regelfall müssen Partner und Kinder ausdrücklich in die Police eingetragen werden. Deshalb umgehend beim Versicherer Mitteilung machen, sobald man mit dem Partner zusammenzieht oder Kinder kommen. Besitzen beiden Partner eigene Policen, kann eine gekündigt werden. Gerade Eltern sollten keinesfalls auf eine Privathaftpflicht verzichten, denn Kinder und Jugendliche verursachen überdurchschnittlich viele Sachschäden.

Dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, ist niemandem zu wün­schen, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Gerade junge Menschen haben in diesem Fall meist nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Für junge Familien ist deshalb eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung unverzichtbar. Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um der Familie finanzielle Sicherheit zu geben, bis die Kinder voraussichtlich eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Eine Todesfallsumme von mindestens 200.000 Euro vereinbaren, je nach Alter und Zahl der Kinder besser mehr. Jeder Vierte wird heute vorzeitig berufsunfähig – mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung ist man auch in diesem Fall finanziell gewappnet. Weil man als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang hohe Rentenbeiträge eingezahlt hat, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Invaliditätsfall meist nicht annähernd aus, um die Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist oft vorprogrammiert. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung springt immer dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Faustregel: Mindestens eine Berufs­unfähig­keitsrente von 80 Prozent des letzten Monatsnettoeinkommens ver­sichern, sofern keine andere wirtschaftliche Absicherung besteht.

Wer die Kosten einer echten Berufs­unfähig­keitsversicherung scheut oder wegen schwerer Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommt, kann auf eine private Unfall­ver­si­che­rung ausweichen. Die ist deutlich günstiger als eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu haben. Die vereinbarte Unfallrente bekommt man aber nur dann, wenn man tatsächlich wegen der Folgen eines Unfalles arbeitsunfähig wird. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Leistungen, wenn man an einer schweren körperlichen Krankheit leidet oder seinen Beruf wegen einer seelischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.



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